Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: Januar 2025
1. Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen unserem Unternehmen als Vermögensberater und Ihnen als Kunde (nachfolgend "Auftraggeber" genannt). Sie gelten für alle Beratungsleistungen, Vermögensverwaltungsmandate und sonstigen Dienstleistungen im Bereich der Luxus-Vermögensberatung.
Unsere Dienstleistungen umfassen die individuelle Beratung bei Investitionsentscheidungen, die Verwaltung von Vermögenswerten, die Beschaffung von Finanzinstrumenten sowie die Betreuung in allen vermögensrelevanten Angelegenheiten. Besondere Spezialisierung liegt im Bereich alternativer Investments wie Kunst, Luxusimmobilien, Yachten und Privatjets.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss und Mandatserteilung
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung unsererseits oder durch die tatsächliche Aufnahme der Beratungstätigkeit zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Beratungsvertrages besteht nicht. Wir behalten uns vor, Mandate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Vor Vertragsschluss führen wir eine umfassende Eignungsprüfung durch, um sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen Ihren Bedürfnissen, Ihrer Erfahrung und Ihren finanziellen Verhältnissen entsprechen. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen der regulatorischen Anforderungen (Know Your Customer, Geeignetheitsprüfung).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Mandatsausführung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere finanzielle Verhältnisse, Anlageziele, Risikobereitschaft und steuerliche Gegebenheiten.
3. Art und Umfang der Leistungen
3.1 Beratungsleistungen
Unsere Beratungsleistungen umfassen die individuelle Analyse der finanziellen Situation des Auftraggebers, die Entwicklung geeigneter Anlagestrategien sowie konkrete Empfehlungen für Investitionsentscheidungen. Die Beratung erfolgt auf Basis der aktuellen Marktlage und unter Berücksichtigung der individuellen Ziele und Risikobereitschaft des Auftraggebers.
Wir spezialisieren uns auf alternative Investments und Luxusassets, einschließlich aber nicht beschränkt auf Kunstwerke, Luxusimmobilien, Superyachten, Privatjets und andere Sammlerobjekte. Unsere Expertise erstreckt sich sowohl auf die Investment- als auch auf die operative Seite dieser Assets.
3.2 Vermögensverwaltung
Bei erteiltem Vermögensverwaltungsmandat treffen wir Anlageentscheidungen eigenverantwortlich im Rahmen der mit dem Auftraggeber vereinbarten Anlagestrategie und Anlagegrundsätze. Die Verwaltung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind wir berechtigt, für Rechnung des Auftraggebers alle Arten von Finanzinstrumenten und alternativen Investments zu erwerben und zu veräußern, die im Einklang mit der vereinbarten Anlagestrategie stehen.
3.3 Zusätzliche Dienstleistungen
Auf Wunsch erbringen wir zusätzliche Dienstleistungen wie Nachlassplanung, Steueroptimierung, Family Office Services, Concierge-Dienstleistungen für Luxusassets sowie die Koordination mit anderen Beratern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer). Diese Leistungen werden gesondert vergütet.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
4.1 Informationspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Mandatsausführung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:
- Vollständige und aktuelle Vermögensübersicht
- Anlageziele und Anlagehorizont
- Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit
- Steuerliche Verhältnisse und Steuerdomizil
- Änderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse
- Bestehende Verbindlichkeiten und Kredite
- Andere relevante Geschäftsbeziehungen
4.2 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber wirkt bei der Mandatsausführung in zumutbarem Umfang mit. Dies umfasst insbesondere die zeitnahe Erteilung erforderlicher Vollmachten, die Bereitstellung notwendiger Dokumente und die Teilnahme an regelmäßigen Berichtsgesprächen.
4.3 Prüfungs- und Rügepflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns übersandten Berichte, Abrechnungen und sonstigen Mitteilungen unverzüglich zu prüfen und eventuelle Einwendungen binnen angemessener Frist, spätestens jedoch binnen 30 Tagen schriftlich zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gelten die Angaben als genehmigt.
5. Vergütung und Kosten
5.1 Beratungshonorar
Die Vergütung für unsere Beratungsleistungen erfolgt wahlweise auf Basis eines Zeithonorars, einer erfolgsabhängigen Vergütung oder einer Kombination beider Modelle. Die konkrete Vergütungsvereinbarung wird individuell im jeweiligen Mandatsvertrag festgelegt.
Bei zeitbasierter Vergütung betragen unsere Stundensätze je nach Senioritätslevel der betreuenden Berater zwischen CHF 350 und CHF 800. Für Mandate im Bereich alternativer Investments können aufgrund der besonderen Expertise höhere Sätze zur Anwendung kommen.
5.2 Vermögensverwaltungsgebühren
Für die Vermögensverwaltung erheben wir eine jährliche Verwaltungsgebühr, die sich nach dem durchschnittlichen verwalteten Vermögen richtet. Die Gebühr beträgt typischerweise zwischen 0.8% und 2.5% p.a., abhängig von der Höhe des verwalteten Vermögens und der Komplexität des Mandats.
5.3 Performance-Gebühren
Bei entsprechender Vereinbarung können zusätzlich erfolgsbezogene Gebühren erhoben werden. Diese werden nur bei Überschreitung einer vereinbarten Benchmark oder Mindestrendite berechnet und betragen typischerweise 10% bis 20% der Outperformance.
5.4 Nebenkosten und Auslagen
Zusätzlich zu den Beratungsgebühren werden alle im Zusammenhang mit der Mandatsausführung entstehenden Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt. Dazu gehören insbesondere Depotgebühren, Transaktionskosten, Bewertungskosten für illiquide Assets, Reisekosten sowie Kosten für externe Experten und Dienstleister.
6. Interessenkonflikte und Transparenz
6.1 Offenlegung von Interessenkonflikten
Wir legen alle wesentlichen Interessenkonflikte offen, die im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen auftreten können. Dies umfasst eigene Beteiligungen an empfohlenen Investments, Provisionen von Drittanbietern sowie geschäftliche Beziehungen zu Produktanbietern.
6.2 Best Execution
Bei der Ausführung von Transaktionen befolgen wir die Grundsätze der bestmöglichen Ausführung (Best Execution). Wir berücksichtigen dabei nicht nur den Preis, sondern auch Faktoren wie Ausführungsgeschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit und Transaktionskosten.
6.3 Retrozessionen und Provisionen
Erhaltene Retrozessionen, Provisionen oder andere geldwerte Vorteile von Produktanbietern werden vollständig offengelegt und auf Wunsch des Kunden an diesen weitergegeben oder mit den Beratungsgebühren verrechnet.
7. Risiken und Risikoaufklärung
7.1 Allgemeine Anlagerisiken
Jede Anlage ist mit Risiken verbunden. Wertsteigerungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Entwicklungen. Der Wert von Anlagen kann sowohl steigen als auch fallen, und Anleger können weniger zurückerhalten, als sie ursprünglich investiert haben.
7.2 Besondere Risiken alternativer Investments
Alternative Investments wie Kunst, Luxusimmobilien oder Sammlerobjekte unterliegen besonderen Risiken:
- Illiquidität und längere Verkaufsprozesse
- Subjektive Bewertung und Marktpreisschwankungen
- Erhaltungs- und Lagerungskosten
- Versicherungs- und Transportrisiken
- Authentizitäts- und Provenienzrisiken bei Kunstwerken
- Regulatorische und steuerliche Änderungen
7.3 Operationelle Risiken
Neben Marktrisiken bestehen auch operationelle Risiken wie Systemausfälle, Übertragungsfehler, Betrugsrisiken oder höhere Gewalt. Wir haben angemessene Vorkehrungen getroffen, um solche Risiken zu minimieren, können sie jedoch nicht vollständig ausschließen.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung
8.1 Haftungsstandard
Wir haften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.2 Haftungsausschluss
Wir haften nicht für:
- Normale Marktrisiken und Wertschwankungen
- Schäden aufgrund unvollständiger oder falscher Kundenangaben
- Folgeschäden aus der Nichtbefolgung unserer Empfehlungen
- Schäden durch höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus oder Naturkatastrophen
- Verluste durch Währungsschwankungen
- Schäden durch Dritte, außer bei unserer Pflichtverletzung bei deren Auswahl
8.3 Verjährung
Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren in drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch in zehn Jahren ab dem schädigenden Ereignis.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Verschwiegenheitspflicht
Wir unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht bezüglich aller uns anvertrauten Informationen und Daten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fort und erstreckt sich auf alle unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
9.2 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten regelt unsere separate Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
9.3 Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht
Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an Behörden, insbesondere im Rahmen der Geldwäschereiprävention, der steuerlichen Meldepflichten und aufsichtsrechtlicher Bestimmungen.
10. Beendigung des Mandatsverhältnisses
10.1 Ordentliche Kündigung
Das Mandatsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10.2 Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse einer Partei
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Verlust der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Zulassungen
- Unzumutbare Fortsetzung der Geschäftsbeziehung
10.3 Abwicklung
Nach Beendigung des Mandats werden wir die Vermögenswerte ordnungsgemäß an den Auftraggeber oder an von ihm benannte Dritte übertragen. Bis zur vollständigen Übertragung bleiben wir zur ordnungsgemäßen Verwahrung verpflichtet. Alle offenen Honorar- und Kostenforderungen werden abgerechnet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Anwendbares Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet schweizerisches Recht Anwendung unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständig. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz oder an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 Schiedsverfahren
Auf beidseitigen Wunsch können Streitigkeiten auch durch ein Schiedsverfahren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung entschieden werden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, die Verfahrenssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel und Änderungen
12.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Änderungen der AGB
Wir behalten uns vor, diese AGB bei wichtigen Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf die Bedeutung des Schweigens werden wir in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
13. Einlagensicherung und Segregation
Kundenvermögen wird strikt getrennt von unserem Eigenvermögen verwahrt. Sämtliche Kundengelder und -wertpapiere werden bei renommierten, beaufsichtigten Finanzinstituten deponiert, die über eine entsprechende Einlagensicherung verfügen.
Bei Insolvenz unseres Unternehmens sind die Kundenvermögen als Sondervermögen von der Insolvenzmasse ausgenommen und werden den Kunden vollständig zurückgegeben. Für alternative Investments wie Kunst oder Immobilien gelten entsprechende eigentumsrechtliche Absicherungen.
14. Schlussbestimmungen
Diese AGB stellen zusammen mit dem jeweiligen Mandatsvertrag die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Die deutsche Version dieser AGB ist maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information und sind rechtlich nicht verbindlich.
Wichtiger Hinweis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden sorgfältig erstellt, um eine klare rechtliche Grundlage für unsere Zusammenarbeit zu schaffen. Als spezialisiertes Finanzdienstleistungsunternehmen unterliegen wir strengen regulatorischen Anforderungen, die sich in diesen Bedingungen widerspiegeln.
Bei Fragen zu diesen AGB oder zu rechtlichen Aspekten unserer Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Transparenz und Klarheit in der Geschäftsbeziehung sind für uns von fundamentaler Bedeutung.